Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Markt Stammbach
Rathausstr. 7
95236 Stammbach
- +49 9256 96009-0
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Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 12:00
Donnerstag 09:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30